Wildunfall: Tipps und Fakten

Laut einer aktuellen Statistik des Deutschen Jagdverbands (DJV) gab es im vergangenen Jagdjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 knapp 228.500 Wildunfälle. Insbesondere Rehe und Wildschweine sorgen im Straßenverkehr immer häufiger für brenzlige Situationen. Wir klären, wie man sich bei einem Wildunfall verhalten sollte, wie man einen Wildunfall vermeiden kann und was man tun sollte, wenn man in einen Wildunfall involviert ist.


Wildunfall: Wo droht die Gefahr eines Wildunfalls

Es gibt wohl kaum eine Gegend in Deutschland, in der nicht die Gefahr eines Wildunfalls droht. Prinzipiell kann es immer und überall passieren, dass man in einen Wildunfall involviert wird. Dennoch: Es gibt Gegenden und Momente, in denen die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch ist. Entsprechend wachsam und mit angepasster Geschwindigkeit sollte man unterwegs sein, wenn die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch ist.

  • Besonders unfallträchtig sind Wald-, Wiesen- und Feldränder. Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine überqueren Straßen, um sich zu ernähren oder fortzupflanzen. Pfade und Wege mit besonders hohem Wildaufkommen werden mit entsprechenden Wildwechsel-Schildern gekennzeichnet. Bei solchen Straßen und Wegen sollte man besonders auf Wildtiere achten und mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein.
  • Während der Abend- und Morgendämmerung sind Wildtiere besonders aktiv, entsprechend ist während dieser Zeit mit einem hohen Wildaufkommen zu rechnen. Zum Frühlingsbeginn sind ebenfalls viele Wildtiere im Rahmen ihrer Nahrungssuche unterwegs. Selbiges gilt für den Winterbeginn, wenn Wildtiere auf der Suche nach einem Winterquartier sind. Die Region ist natürlich auch entscheidend für das Wildaufkommen. Natürlich spielen die Brunft- und Paarungszeiten von Wildtieren ebenfalls eine Rolle. Wildschweine sind beispielsweise von November bis Februar des Öfteren anzutreffen, während Rehe vielmehr im Juli und August und Hirsche wiederum im September und Oktober vermehrt unterwegs sind. Durch die Getreideernte verlieren Rot- und Schwarzwild zugleich ihre Versteckmöglichkeiten in den Feldern und suchen sich neue Verstecke in naheliegenden Wäldern.
  • Generell gilt: Tiere wie Rehe und Wildschweine sind vorwiegend während der dunklen Tageszeit unterwegs, weil sie sich sicherer fühlen. Zugleich sind Wildtiere aber auch schlechter erkennbar. Das Risiko eines Wildunfalls steigt.

Wie verhindere ich einen Wildunfall?

Durch eine angepasste Geschwindigkeit kann der Schaden bei einem Wildunfall enorm minimiert werden. Infografik: ADAC Presseportal

Generell gilt, dass man einen Wildunfall nur schwer verhindern kann. Durch eine angepasste Geschwindigkeit vorausschauendes Fahren, Konzentration und eine erhöhte Aufmerksamkeit während der Morgen- und Abenddämmerung lässt sich das Risiko eines Wildunfalls erheblich senken. Zugleich gilt: Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto stärker ist auch der Aufprall mit dem Wildtier. Wird durch ein Straßenschild vor Wildwechsel gewarnt, sollte man unbedingt die Geschwindigkeit reduzieren. Wichtig auch: Durch das grelle Fernlicht werden Wildtiere stark irritiert. Springen Schwein oder Reh auf die Straße, sollte man im Idealfall schnellstens abblenden. So können sich die Wildtiere wieder orientieren. Im besten Fall sollte man die Wildtiere durch zusätzliches Hupen vertreiben.

Wildunfall: Draufhalten oder Ausweichen?

Pragmatisch gesehen sollte man einen kontrollierten Zusammenstoß einem unkontrollierten Ausweichmanöver vorziehen. Foto: ADAC Presseportal

Immer wieder stellt sich die Frage, ob man bei einer drohenden Kollision mit einem Wildtier ausweichen sollten. Selbstverständlich reagieren Autofahrerinnen und Autofahrer völlig unterschiedlich – es gibt also kein Geheimrezept, wie man sich bei einem Wildunfall verhalten sollte. Pragmatisch gesehen sollte man einen kontrollierten Zusammenstoß einem unkontrollierten Ausweichmanöver vorziehen. Denn: Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen die Schäden am Auto nur dann, wenn auch nachgewiesen werden kann, dass durch das Ausweichmanöver ein größerer Schaden verhindert werden konnte. Reflexartige Ausweichmanöver bei einer drohenden Kollision mit einem Wildtier können aber auch dazu führen, dass man mit einem Baum oder gar einem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer zusammenstößt. Dies hätte einen weitaus höheren Schaden zur Folge. Weil man in den wenigen Sekunden den drohenden Schaden nicht abschätzen kann, sollte man sich gedanklich darauf einrichten, eine Kollision mit dem Wildtier eher in Kauf zu nehmen. Zuletzt besteht natürlich noch die Möglichkeit der Vollbremsung. Eine Vollbremsung sollte man allerdings nur dann in Betracht ziehen, wenn die Fahrbahn trocken ist und ein Auffahrunfall des rückwärtigen Verkehrs ausgeschlossen werden kann.

Im Wildunfall involviert: Wie verhalte ich mich richtig?

Die Polizei kann eine so genannte Wildschadenbescheinigung ausstellen, die bei der späteren Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung in jedem Fall von Vorteil und in der Regel notwendig ist. Foto: ADAC Presseportal

Nach einem Wildunfall sollte man zunächst die Unfallstelle absichern. Dazu gehört beispielsweise das Aufstellen des Warndreiecks, das Anlegen der Warnweste sowie das Einschalten der Warnblinkanlage. Sind Fahrzeugführer oder Insassen verletzt oder besteht auch nur der Verdacht einer Verletzung, sollten zur medizinischen Versorgung entsprechende Rettungskräfte (112 wählen) herbeigerufen werden. Ist es notwendig, sollte man natürlich auch Erste Hilfe leisten. Außerdem sollte man das tote oder verletzte Wildtier nicht anfassen – verletzte und verängstigte Wildtiere können aggressiv sein und versuchen, sich entsprechend zu verteidigen. Ist die Unfallstelle abgesichert, muss der Wildunfall der Polizei sowie dem lokalen Forstamt oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Die Polizei kann eine so genannte Wildschadenbescheinigung ausstellen, die bei der späteren Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung in jedem Fall von Vorteil ist. Außerdem kümmern sich Polizei und Jägerinnen bzw. Jäger um das Tier – meist wird das verletzte Wildtier von den Schmerzen und Leid erlöst. Blut- und Haarspuren vom Wildtier sollte man nicht entfernen, bevor die Versicherung das Fahrzeug bzw. den Schaden begutachtet hat. Derartige Spuren können beweisen, dass ein Zusammenstoß mit einem Haarwild auch tatsächlich stattgefunden hat. Im Idealfall sollte man für eine schnelle Schadensbearbeitung und Schadensregulierung allerlei Fotos vom Unfallort, gegebenenfalls Fotos vom verletzten bzw. toten Tier sowie Fotos vom Fahrzeug und Fotos vom Schaden aufnehmen.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt und ein totes oder verletztes Tier zurücklässt, begeht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Auch wenn das Tier scheinbar unverletzt fortgelaufen ist, sollte man den Wildschaden unbedingt bei der Polizei oder dem örtlichen Jäger melden. Außerdem darf man das Wildtier keinesfalls mitnehmen – das könnte den Straftatbestand der Wilderei erfüllen und unter Umständen mit einer Anzeige enden.

Wann zahlt die Versicherung den Wildunfall-Schaden?

Unter einem Wildunfall versteht man einen Zusammenstoß eines in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild. Haarwild fasst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) unter anderem Schwarz- und Rotwild, Hasen und Murmeltiere, Elche und Wisente, Luchse und Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche oder Fischotter und Seehunde ein. Nicht zum Haarwild zählen Wölfe, Bären, Kühe, Hunde oder Katzen.

Lediglich die Kaskoversicherung bezahlt den Schaden durch einen Wildunfall. Übrigens: Schäden durch das Überfahren einen bereits toten Wildtieres werden durch Kaskoversicherungen nicht reguliert. Zur Schadensregulierung sollte man unbedingt die Wildschadenbescheinigung durch Polizei oder Forstamt bei der Versicherungsgesellschaft einreichen. So kann der Wildschaden am Fahrzeug durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Allerdings decken die meisten Teilkaskoversicherungen lediglich Unfälle mit Haarwild ab – Unfälle mit Federwild, Nutztieren sowie Haustieren werden von vielen Kfz-Versicherern nicht abgedeckt.

Fahrzeugschäden, die aufgrund eines Wild-Ausweichmanövers entstanden sind, werden von den Kfz-Teilkaskoversicherungen in aller Regel nicht abgedeckt. Dennoch ist ein Ausweichmanöver als „Rettungsmaßnahme“ zur Vermeidung eines höheren Fahrzeugschadens erlaubt. Lediglich im Einzelfall kommt die Teilkaskoversicherung bei einem Schaden durch ein Ausweichmanöver für die Kosten auf. Die Nachweispflicht eines entstandenen Schadens durch den so genannten Rettungsversuch liegt dabei immer beim Geschädigten gegenüber der Versicherung.

Vollkaskoversicherung zahlt immer

Die Vollkaskoversicherung zahlt Schäden am Auto in der Regel immer. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entsprechender Wildunfall vorliegt oder der Fahrer entsprechende Schuld am Unfall trägt. Ein bei der Vollkaskoversicherung gemeldeter Wildunfall erhöht den Schadensfreiheitsrabatt nicht – somit steigt der Versichertenbeitrag auch nicht an. Liegt die Schuld jedoch beim Fahrer, kann der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst werden und ansteigen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.