Dashcams im Test des ADAC

Der ADAC und die Fachzeitschrift c’t haben insgesamt neun verschiedene Kamerasysteme fürs Auto genauer unter die Lupe genommen. Konkret handelt es sich um so genannte Dashcams, die bei einem Unfall unter Umständen entlastendes Beweismaterial liefern können. Im Test wurden neun verschiedene Dashcams hinsichtlich Bedienung, Bildqualität oder Crashverhalten getestet. Dabei konnten die Unfallkameras insgesamt nur durchschnittliche Ergebnisse einfahren.


Dashcams dürfen nur anlassbezogen aufzeichnen

Crashtest Renault

Der Bundesgerichtshof hat zwar erst kürzlich entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam (Kunstwort aus englisch dashboard ‘Armaturenbrett‘ und camera) vor Gericht als Beweis dienen können – aber nur, wenn sie nicht permanent aufzeichnen und die Datenschutzrechte Dritter gewahrt bleiben. Das bedeutet, dass die Kamera streng genommen nicht dauerhaft, sondern nur anlassbezogen aufzeichnen darf. Alle untersuchten Kameras des ADAC-Tests filmten jedoch in Werkseinstellung dauerhaft. Die Daten werden auf eine SD-Karte gespeichert und je nach Größe der Karte früher oder später überschrieben. Bei einem Crash oder einer Vollbremsung reagieren die Sensoren und die Unfallsequenz wird idealerweise markiert und schreibgeschützt. Zwei der getesteten Kameras (Blackvue und iTracker) erkannten jedoch den Crash nicht, die aufgezeichneten Daten waren nur aufwendig zu sichern.

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Alle Dashcams haben ihre Probleme

Außerdem bemängelten die Tester die verschiedenen Befestigungssysteme und Halterungen. Insbesondere die Saugnapf-Halterungen – ähnlich einer herkömmlichen Smartphone-Auto-Halterung – bereiteten den Testern Probleme. Beim Crash klappten die Halterungen meist nach oben weg und filmten daher nur noch den Himmel bzw. die Decke der Halle. Dadurch wurde die jeweilige Dashcam im Testurteil um eine Note schlechter bewertet. Verbesserungswürdig ist laut Testurteil aber auch die Bildqualität aller Kameras. Störend sei auch das Stromkabel, das lose vom oberen Scheibenrand zum Zigarettenanzünder hängt. Der ADAC rät hier zum Einbau vom Fachmann. Nach dem Test fordert der ADAC die Hersteller auf, die Kameras technisch neu zu konzipieren. Vor allen Dingen sollten die Kameras nur die relevanten Ereignisse zuverlässig abspeichern. Gleichzeitig sollte es juristisch Klarheit geben: „Im Moment rätselt jeder, wie lange gefilmt und gespeichert werden darf. Das Beste wäre, der Gesetzgeber würde klar regeln, welche Aufnahmen gegen Datenschutz verstoßen“, erklärt Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC.

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